Corona-Vorgaben für den Unterschembachhof
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Schülerinnen und Schüler zwischen 6 und 18 Jahren müssen während der Weihnachtsferien
ein Testnachweis für „2G- und 3G-Betriebe“ erbringen.
Kinder und Jugendliche müssen in Beherbergungsbetrieben zur Anreise und alle 3 Tage einen Testnachweis liefern,
sollten diese nicht bereits geimpft oder genesen sein.
Nach den Weihnachtsferien sind Schülerinnen und Schüler dann wieder von der
Testpflicht befreit und es genügt der Schülerausweis oder Ähnliches als Nachweis.
Diese Regelung gilt für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren
aber nur noch bis 31. Januar 2022.